AGBs
Gerke – Kempel GbR
Inhaber: Marius Gerke & Robin Kempel
Ardeyer Str. 74
58730 Fröndenberg
» Kontakt
Telefon: 0179 – 678 43 32
E-Mail: info@gartenboys.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Gerke Kempel GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Gerke Kempel GbR, Ardeyer Straße 74, 58730 Fröndenberg (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Garten- und Landschaftsbau
sowie der Grünflächenpflege.
2. Vertragsabschluss und Angebotsgrundlagen
Ein Vertrag kommt durch eine Beauftragung oder die Annahme eines schriftlichen Angebots
des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Beauftragung bzw. die Annahme
kann auch mündlich erfolgen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt anzunehmen. Eine Annahme nach Ablauf dieser Frist bedarf der
ausdrücklichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich rechtlich verbindlich, sofern nicht
ausdrücklich als „Kostenvoranschlag“ gekennzeichnet. Kostenvoranschläge stellen lediglich
unverbindliche Schätzungen dar; der tatsächliche Endpreis kann davon abweichen.
Bei ausdrücklich als Aufwandsangebot gekennzeichneten Angeboten erfolgt die Abrechnung
nach tatsächlichem Aufwand auf Stundenlohnbasis. Diese Angebote beinhalten lediglich
eine grobe Schätzung der voraussichtlichen Arbeitszeit und dienen der Orientierung. Die
Abrechnung erfolgt in diesem Fall auf Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen
Stunden- und Gerätesätze des Auftragnehmers. Der endgültige Rechnungsbetrag kann vom
geschätzten Gesamtbetrag abweichen, sofern sich der tatsächliche Aufwand entsprechend
unterscheidet.
Die angegebenen Preise und Leistungen gelten ausschließlich für den im Angebot
definierten Leistungszeitraum. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung oder
Verlängerung der angebotenen Leistungen über diesen Zeitraum hinaus.
Bei schriftlich angenommenen Jahresangeboten (z. B. für regelmäßige Pflegeleistungen) gilt
die dort vereinbarte Leistung und Preisbindung nur für die im Angebot genannte Laufzeit.
Nach Ablauf ist eine neue Beauftragung erforderlich.
Sollten bei der Ausführung unvorhergesehene Umstände auftreten, die für den
Auftragnehmer bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren – beispielsweise im Erdreich
verborgene Hindernisse wie Fundamente, Leitungen oder Altlasten – behält sich der
Auftragnehmer das Recht vor, die dadurch entstehenden Mehraufwände gesondert
abzurechnen.
Zusätzlich vor Ort beauftragte Leistungen, die nicht Teil des ursprünglichen Auftragsumfangs
sind, gelten ebenfalls als gesondert vergütungspflichtig. Diese werden nach Aufwand oder
auf Basis der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers abgerechnet, auch wenn sie nicht
schriftlich bestätigt wurden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz berechnet werden.
Im Falle der verspäteten Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnkosten zu erheben.
Die Mahnkosten betragen für die erste Mahnung pauschal 5,00 EUR und für jede weitere
Mahnung 10,00 EUR. Diese Mahnkosten sind zusätzlich zu den Verzugszinsen zu zahlen.
Die Geltendmachung weiterer Schäden aufgrund des Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug oder erheblichen
Zahlungsrückständen rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe
zu verlangen. Falls erforderlich, kann der Auftragnehmer eine Anzahlung oder Teilzahlung
vor Arbeitsbeginn verlangen. Die Zahlung kann per Überweisung auf das in der Rechnung
angegebene Konto erfolgen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es
nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Stornierung und Rücktritt
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Auftrag stornieren, sofern die
Leistung noch nicht erbracht wurde.
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens sieben Kalendertage vor dem geplanten
Ausführungstermin möglich. Bei späterer Stornierung behält sich der Auftragnehmer das
Recht vor, eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu
berechnen.
Bereits beschaffte oder bestellte Materialien, die nicht mehr anderweitig verwendet werden
können, sind vom Auftraggeber in vollem Umfang zu bezahlen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte
Ausführungstermine kurzfristig zu verschieben, wenn unvorhersehbare betriebliche Gründe
eine Leistungserbringung unmöglich machen – etwa bei Personalausfall, Krankheit,
wetterbedingter Gefährdung, Fahrzeug- oder Geräteschäden. Eine Haftung für daraus
entstehende Schäden oder Verzögerungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der
Auftragnehmer wird in solchen Fällen zeitnah einen neuen Ausführungstermin vorschlagen.
Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, mehrfach gegen
Zahlungsvereinbarungen verstößt oder die Ausführung der Arbeiten aus sonstigen Gründen
unzumutbar ist. In diesem Fall sind bis dahin erbrachte Leistungen sowie entstandene
Kosten abzurechnen.
5. Haftung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit.
Nach Abnahme oder Ingebrauchnahme der Arbeiten geht die Verantwortung für Pflege,
Nachsorge und sachgemäßen Umgang auf den Auftraggeber über. Für die kontinuierliche
Bewässerung von Pflanzen & Rasen, insbesondere außerhalb der Anwesenheit des
Auftragnehmers, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine
Gewähr für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichende
Pflege entstehen.
Dies gilt insbesondere bei Arbeiten wie Rollrasenverlegung, Pflanzungen, Fugenpflege,
Entwässerungseinrichtungen oder Holz-/Steinarbeiten. Hinweise zur Pflege können auf
Wunsch bereitgestellt werden, sind jedoch nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer hat bei berechtigten Mängelrügen stets das Recht zur Nachbesserung.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Beseitigung von Mängeln eigenständig oder durch
Dritte durchführen zu lassen und dem Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten in
Rechnung zu stellen, ohne diesem zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung
gesetzt zu haben.
Das Recht auf Nachbesserung erlischt nicht durch eine bloße Mängelanzeige, sondern nur,
wenn dem Auftragnehmer nachweislich keine angemessene Gelegenheit zur
Mangelbeseitigung eingeräumt wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen durch Fotoaufnahmen zu
dokumentieren. Diese Aufnahmen dienen dem internen Nachweis des Leistungsstandes und
können im Streitfall zur Beweissicherung herangezogen werden.
Die Abnahme der Leistungen kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, z. B. durch
Nutzung, Ingebrauchnahme oder Zahlung. Mit der Abnahme beginnt die
Gewährleistungsfrist.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen bereitzustellen. Hierzu gehören
insbesondere: ungehinderter Zugang zum Grundstück sowie die Bereitstellung von Wasser-
und Stromanschlüssen in zumutbarer Entfernung.
Ist dem Auftraggeber die Bereitstellung dieser Ressourcen nicht möglich, hat er den
Auftragnehmer spätestens zwei Werktage vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren. In
diesem Fall, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erforderlichen Ressourcen (z. B.
Stromaggregat, Wasserfass) eigenständig zu beschaffen oder bereitzustellen und dem
Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Verzögerungen oder Zusatzkosten, die aus der Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten
resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Witterungsbedingte Verschiebungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Arbeiten kurzfristig zu verschieben,
wenn Witterungsbedingungen die ordnungsgemäße oder sichere Durchführung der
Leistungen beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere starker Regen, Frost, Sturm oder
sonstige unpassende Umweltbedingungen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ausfallentschädigung besteht in solchen Fällen nicht.
Der Auftragnehmer wird in diesem Fall einen neuen Ausführungstermin vorschlagen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Pflanzen, Bauteile oder Zubehör bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Entfernung, Weiterverarbeitung oder Weitergabe dieser Materialien durch den
Auftraggeber vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
9. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen
Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Fröndenberg vereinbart.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung,
Rechnungsstellung und Kommunikation verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unser Webseite.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Regelung tritt die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Stand
April 2025